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EP-Komplettservice – Übersetzung von EP-Patenten und deren Einreichung
Ein nicht unerheblicher Kostenfaktor bei EP-Patenten ist die Einreichung von Übersetzungen bei den jeweiligen Patentämtern der benannten Staaten zu Beginn der nationalen Phase. Neben den Gebühren der eingeschalteten Vertreter kommt ein hoher Verwaltungsaufwand für die jeweilige Korrespondenz und Rechnungsbuchung hinzu.
RWS bietet hierfür einen allumfassenden EP-Komplettservice an. Zur Zeit wickeln wir monatlich ca. 110-130 EP-Vorgänge ab, von der Anfertigung der notwendigen Übersetzungen bis hin zu deren wirksamen Einreichung und, falls gewünscht, der Zahlung der Jahresgebühren. Zu den Vorteilen zählen:
- Mehrfachverwendung von Übersetzungen;
- Falls möglich direkte Einreichung vor Ort ohne Einschaltung von Anwälten (z. B. in England und Frankreich);
- Wo die Dienste eines Patentanwalts erforderlich sind, können wir dank unseres Auftragsvolumens z. T. extrem günstige Tarife aushandeln;
- RWS fungiert als Zustelladresse und kann falls gewünscht die Jahresgebühren über unseren Partner PAVIS zahlen.
Kostenersparnis:
Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Schreibarbeiten, Zertifizierung, Koordinierungsaufwand, Porto, zusätzliche Exemplare, Weiterleitung von amtlichen Dokumenten und Mitteilungen etc. sind im Preis inbegriffen.
Detaillierte Angebote für Übersetzungen und deren Einreichung sind gratis und unverbindlich. Wir benötigen lediglich eine EP-Veröffentlichungs- oder Anmeldenummer.
Administrative Ersparnisse:
Wir kümmern uns um alle Formalien. Das Verfahren auf seiten des Anmelders wird hierdurch enorm vereinfacht:
EP Flussdiagramm
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