PCT-Anmeldungen Print E-mail

Nationale Phase - Übersetzung und Einreichung

Für PCT-Anmeldungen übersetzen wir üblicherweise Anmeldungstext, geänderte Seiten und den internationalen vorläufigen Prüfbericht

  • stilistisch und terminologisch angepasst,
  • korrekt formatiert und layoutiert,
  • mit jeder vom Zielland gewünschten Zertifizierung,

und senden diese dann zurück zum Kunden bzw. zu dessen Vertreter im Ausland.

Wenn gewünscht, helfen wir auch, einen geeigneten ausländischen Patentanwalt zu finden, und den anfänglichen administrativen Aufwand (z.B. Einholung von Vollmachten, Instruierung der ausländischen Vertreter) zu bewältigen. In diesen Fällen folgen wir dem nachstehend gezeigten Arbeitsablauf:

PCT Übersicht Auftragsabwicklung

 




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