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Japanische Patentübersetzungen werden von Fachleuten vor Ort in unserem Büro in Tokio angefertigt. Unser Tarif liegt ca. 40 % unter dem in Japan üblicherweise von Patentanwälten erhobenen Satz. Zudem werden keine Schreibgebühren erhoben. Wir können japanische Übersetzungen entweder auf Basis einer englischsprachigen Anmeldung oder einer von RWS angefertigten englischen Übersetzung anfertigen.
Unser Büro in Japan ist strategisch günstig im Patentanwalts-Distrikt von Tokio gelegen. Vor Anfertigung einer Übersetzung für einen neuen Kunden suchen wir dessen Patentanwalt in Japan auf, um uns persönlich vorzustellen und spezielle Terminologie- und Formatanforderungen zu klären. Wir verfügen über ausgezeichnete Beziehungen zu vielen japanischen Patentanwaltskanzleien, von denen nicht wenige auch zu unseren Kunden zählen.
Sollte ein Kunde seine Patentanwälte in Japan wechseln wollen, stehen wir ihm mit Rat und Tat zur Seite. Wir haben strategische Partnerschaften mit mehreren japanischen Kanzleien (von relativ kleinen bis mittelgroßen Firmen bis hin zur zweitgrößten Patentanwaltskanzlei Japans), die unseren Kunden z. T. hohe Rabatte einräumen.
Gern erstellen wir ein detailliertes Angebot mit Aufschlüsselung aller anfallenden Kosten. Hierzu benötigen wir nur die Veröffentlichungsnummer Ihrer PCT-Anmeldung oder den Anmeldetext.
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